Forschungsförderung

Sie betreiben eigenbetrieblich oder als Auftrag Forschung und Entwicklung? Dann sind diese Förderprogramme vielleicht spannend für Sie.

woman in white long sleeve shirt sitting on chair
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Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument des Bundes, mit dem Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finanziell unterstützen lassen können - und das bis zu vier Jahre rückwirkend. Gefördert werden eigenbetriebliche FuE-Vorhaben sowie Auftragsforschung, unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Gewinnsituation. Die Grundlage bildet das Forschungszulagengesetz. Die Förderung erfolgt über eine steuerliche Rückerstattung oder Auszahlung, wenn die Zulage die Steuerlast übersteigt. Dadurch ist die Fördersumme steuerfrei

white microscope on top of black table
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Steuerliche Forschungszulage

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die eigenständig oder gemeinsam mit Partnern Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Die Unternehmensgröße ist dabei unerheblich: Start-up, KMU oder Großkonzern- jeder der eigenbetrieblich, in Kooperation mit Anderen oder Auftragsforschung betreibt kann gefördert werden. Projekte können bis zu vier Jahren rückwirkend gefördert werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

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Personalkosten
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Auftragskosten
Betriebs-/Gemeinkosten

Lohnsteuerpflichtige Personalgehälter für alle Mitarbeitende, die Forschung und Entwicklung betrieben haben, können mit 25% (für KMU 35%) bezuschusst werden. Hierzu zählen auch Sonderzahlungen und Boni, sowie Arbeitgeberanteile für die zukunftssicherung der Mitarbeitenden. Auch Gesellschafter und Einzelunternehmer können mit einer Pauschale bezuschusst werden.

Auftragskosten, die zur Erreichung des Forschungsziels dienen, können mit 70% in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Auch mehrere Aufträge an z.B. Entwicklungsdienstleister sind möglich.

Ab 2026 werden die Personalkosten nochmal mit einer Pauschale von 20% für Betriebs- und Gemeinkosten bezuschusst.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung wurde in den letzten Jahren kontinuierlich angehoben. Das bedeutet, dass die maximale Höhe je nach den Jahren in denen das Projekt stattgefunden hat variiert. Ab 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 millionen Euro, was für KMU eine maximale Förderung von 4,2 millionen Euro jährlich ergibt. Große Unternehmen können bis zu 3 millionen Euro jährlich erhalten.
Einzel- und Mitunternehmer müssen hierbei die De-minimis Regeln beachten, wonach eine maximale Förderung von 300.000 Euro in drei Jahren nicht überschritten werden darf.

Welche Voraussetzungen muss das Projekt erfüllen?

Um eine Förderung im Bereich Forschung und Entwicklung zu erhalten, muss das Projekt bestimmte Kriterien erfüllen. Innerhalb eines Projekts werden nur die konkreten F&E Tätigkeiten gefördert. Administratives Projektmanagement, Hilfstätigkeiten, Logistik, Marktvorbereitung und ähnliches sind nicht förderfähig und müssen in der Projekt- und Kostendokumentation klar trannbar sein.

Risiko: Das Projekt muss wissenschaftliche oder technische Risiken beinhalten, durch die das Projekt im extremfall scheitern könnte.
Neuartigkeit: Das Projekt muss neue Produkte/Dienstleistungen/Geschäftsprozesse beinhalten, die über den aktuellen Stand der Technik in der Branche hinausgehen. Kleine Produktverbesserungen oder Weiternetwicklungen sind nicht ausreichend.
Planmäßigkeit: Das Projekt beinhaltet ein definiertes Ziel, einschließlich einer geplanten Vorgehensweise technischen/wissenschatlichen Aufgaben. Es existieren Personal-/Ressourcenplanungen.

Dokumentation: Um die tatsächlichen Kosten nachweisen zu können, braucht es eine Projektspezifische, taggenaue Zeiterfassung aller beteiligten Mitarbeitenden. Auch die durchgeführten Tätigkeiten müssen dokumentiert werden, um die F&E tätigkeiten nachzuweisen.

Wo kommen wir ins Spiel?

Mit uns haben Sie einen kompetenten Fördermittelberater an Ihrer Seite. Wie klären in einem kostenfreien Erstgesrpäch gemeinsam, ob die Forschungszulage für Sie in frage kommt oder ob andere Förderungen für Ihr Projekt passender sind. Gemeinsam finden wir die für Sie passenden Förderungen.

ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förerprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen, sowie auch Betriebe des Handwerks und der freien Berufe. Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen und damit einen Beitrag zu deren Wachstum zu leisten. Unternehmen können für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, verbesserten Produktionsverfahren oder  oder technischen Dienstleistungen führen, Zuschüsse bis zu 55% erhalten. Vorausgesetzt werden ein hoher technologischer Innovationsgehalt, sowie gute Marktchancen für die entwickelten Produkte. 

person in blue shirt writing on white paper
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Welche Projekte sind förderfähig?

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Einzelprojekte
Kooperationen
Innovationsnetzwerke

Förderquote zwischen 25-45% bis maximal 336.000 Euro pro Projekt. Angerechnet werden Personalkosten, Kosten für Aufträge an Dritte sowie übrige Kosten. 
Ergänzend ist im Vorfeld eine Förderung für eine Durchführbarkewitsstudie möglich, sowie Förerung zur Markteinführung nach Projektende. 

Gefördert werden Kooperationen zwischen Unternehmen oder Unternehmen und (ausländischen/inländischen) Forschungseinrichtungen. Die Förderquote liegt bei 30-60%, wobei Forschungseinrichtungen mit 100% gefördert werden. Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markeinführung sind ebenfalls förderfähig.

Gefördert wird das Management von Innovationsnetzwerken, sowie F&E Projekte aus Innovationsnetzwerken. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zusammensetzung des Netzwerks aus In- und Ausländischen Firmen und ist über mehrere Jahre degressiv gestaffelt.

Wie ist der Antrag aufgebaut?

Die Anträge werden online über die Förderzentrale Deutschland gestellt. Alle Projektbeteiligten können den Antrag kollaborativ ausfüllen. Besteht im Vorhinein unsicherheit in Bezug auf die förderfähigkeit des Projekts, kann kostenfrei eine Projektskizze über das Portal eingereicht werden. 

Wo kommen wir ins Spiel?

Mit uns haben Sie einen kompetenten Fördermittelberater an Ihrer Seite. Wie klären in einem kostenfreien Erstgesrpäch gemeinsam, ob diese Förderung für Sie in frage kommt oder ob andere Förderungen für Ihr Projekt passender sind. Gemeinsam finden wir die für Sie passenden Förderungen.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie, und Raumfahrt unterstützt KMU und mittelständische Unternehmen dabei, risikohafte Forschungsprojekte umzusetzen. Es deckt alle Themenfelder ab, die für Deutschlands zukunft besonders wichtig sind wie: IKT, neue und verbesserte Produkte, autonomes Fahren und Elektronik, interaktive Technologien, Klima und Energie, Materialforschung und weitere. Gefördert werden Einzel und Verbundsprojekte aus den genannten Bereichen.

a close up of a person holding a toothbrush
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KMU Innovativ

Wie sind die Konditionen?

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Antrag
Förderhöhe

Der Antrag ist zweistufig aufgebaut. Zuerst muss eine Projektskizze zum 15.4. oder 15.10. eingereicht werden. Wird diese bewilligt, folgt der reguläre Projektantrag.

Die Förderung wird in der Regel über einen Zeitraum von zwei Jahren ausgezahlt und beträgt ca. 50% der förderfähigen Ausgaben. KMUs können einen Bonus erhalten, Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100% Förerung.

Wo kommen wir ins Spiel?

Mit uns haben Sie einen kompetenten Fördermittelberater an Ihrer Seite. Wie klären in einem kostenfreien Erstgesrpäch gemeinsam, ob KMU-Innovativ für Sie in frage kommt oder ob andere Förderungen für Ihr Projekt passender sind. Gemeinsam finden wir die für Sie passenden Förderungen.