Digitalisierungsförderungen
Möchten Sie Ihre Prozesse digitalisieren, moderne IT-Systeme einführen, Ihre IT-Sicherheit nachhaltig stärken oder eine innovative IT-Idee in die Tat umsetzen? Dann lohnt sich ein Blick auf passende Fördermöglichkeiten.
Für viele IT- und Digitalisierungsprojekte stehen attraktive Fördermittel zur Verfügung. Diese sind abhängig von Standort, Unternehmensgröße und Projektinhalten. So können Sie Ihre Investitionskosten deutlich reduzieren und den Projekterfolg steigern.
Wichtig zu wissen: Die meisten Förderprogramme gelten für KMUs und müssen vor Projektbeginn beantragt werden. Sprechen Sie uns daher gerne frühzeitig an und sichern Sie sich die bestmögliche Unterstützung für Ihr Vorhaben.
Stand 26/04
Baden-Württemberg
Digitalisierungsprämie Plus
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen mit Sitz in Baden-Württemberg (bis zu 500 Mitarbeiter) sowie Angehörige der Freien Berufe.
Was wird gefördert?
Investitionen und Betriebsmittel in drei Stufen:
Basis: IT-Infrastruktur (Hardware, Software, Cloud).
LevelUp: Vernetzung von Prozessen und IT-Sicherheit.
HighEnd: Big Data und KI-Anwendungen. Gefördert werden auch damit verbundene Schulungen und Beratungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Zinsverbilligtes Förderdarlehen ab 10.000 € bis zu 5 Mio. € (für größere Firmen bis 25 Mio. €). Zusätzlich gibt es je nach Projektstufe Tilgungszuschüsse (z. B. 5 % „Digitalisierungsprämie“ für KMU in Stufe 2/3) sowie mögliche Zusatz-Zuschüsse durch die KfW.
Bayern
Digitalbonus-Bayern
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern. Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Was wird gefördert?
Es gibt zwei Förderbereiche:
Digitalisierung: Einführung, Verbesserung oder Migration von IT-Systemen, Software und Hardware.
IT-Sicherheit: Projekte zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. Pro Förderbereich kann während der Laufzeit je ein Antrag gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung? Digitalbonus Standard: bis zu 7.500 Euro bei max. 50% Fördersatz.
Digitalbonus Plus: bis zu 30.000 Euro bei max. 50% Fördersatz für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt.
Brandenburg
Brandenburgischer Innovationsgutschein (Big Digital)
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg, einschließlich Handwerksbetriebe.
Was wird gefördert?
Digitalisierungsprojekte, Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulungen der Mitarbeitenden.
Wie hoch ist die Förderung?
Projekte ab einer Investitionssumme von 5.000 Euro.
Beratung: 50% bis zu 50.000 Euro Zuschuss.
Implementierung: 50% bis zu 250.000 Euro Zuschuss.
Schulung 50% bis zu 50.000 Euro Zuschuss.
Bremen
Digitaler Mittelstand KI
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU (Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen) sowie Soloselbstständige im Haupterwerb mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. .
Was wird gefördert?
Gezielte Digitalisierungsprojekte in zwei Schwerpunkten:
KI & Prozesse: Digitale und KI-gestützte Arbeits- und Produktionsprozesse (z. B. Analyse-Systeme, Automatisierung, Plattformen).
Cybersicherheit: Verbesserung der IT-Sicherheit (z. B. Sicherheitskonzepte, moderne Authentifizierungssysteme).
Wie hoch ist die Förderung?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung:
Förderquote: 40 % für Kleinst- und kleine Unternehmen/Soloselbstständige; 30 % für mittlere Unternehmen.
Fördersumme: Maximal 17.000 Euro (bei Gründungen unter 12 Monaten max. 5.000 Euro).
Hessen
DIGI-Zuschuss
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen.
Was wird gefördert?
Investitionen in die digitale Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Hard- und Software sowie externe Dienstleistungen).
Wie hoch ist die Förderung?
Zuschuss: 50 % der förderfähigen Sachausgaben, maximal 10.000 €.
Mindestinvestition: Das Vorhaben muss mindestens 4.000 € kosten.
Aktueller Status (Wichtig):
Die Förderrunden für 2025 sind abgeschlossen.
Bewerbungen sind wieder für das Förderjahr 2026 möglich.
Die Auswahl der Antragsberechtigten erfolgt per Zufallsverfahren (Losverfahren). Alte Bewerbungen aus dem Vorjahr werden nicht übernommen.
Nordrhein-Westfahlen
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitalisierung
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleinstunternehmen und KMU mit Sitz in NRW
Was wird gefördert?
Die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial. Das Produkt muss intelligente Technologien nutzen, wie z. B. KI, Machine Learning, Big Data oder AR/VR.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 15.000 Euro bei 50% Fördersatz.
Verfahren: Die Vergabe erfolgt monatlich über ein Losverfahren.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Sicherheit
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleinstunternehmen und KMU mit Sitz in NRW
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Steigerung der IT-Sicherheit in drei Schwerpunkten:
Analyse: IST-Zustand der IT-Infrastruktur und Behebung von Lücken.
Faktor Mensch: Schulungen und Fortbildungen zum IT-Sicherheitsbeauftragten.
Technik: Erstmalige Einführung von Hardware/Software wie Firewalls oder Backup-Lösungen (Lizenzen bis 36 Monate).
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 15.000 Euro bei 50% Fördersatz.
Verfahren: Die Vergabe erfolgt monatlich über ein Losverfahren.
Rheinland-Pfalz
Implementierung Betrieblicher Innovationen (IbI-EFRE)
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU mit Sitz in Rheinland-Pfalz, einschließlich Beherbergungsbetriebe.
Was wird gefördert?
Investitionen in neue Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter, die eine technologische Transformation oder die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen darstellen.
Wie hoch ist die Förderung?
Kleine Unternehmen bis zu 20% bei einer Mindestinvestition von 250.000 Euro. Mittlere Unternehmen bis zu 10% bei einer Mindestinvestition von 500.000 Euro. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 5 Mio. Euro.
Betriebsberatungsprogramm (Rheinland-Pfalz)
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Natürliche Personen vor einer Existenzgründung oder Unternehmensübernahme.
Was wird gefördert?
Externe Beratungsleistungen, die unternehmerische Entscheidungen vorbereiten oder konkrete Verbesserungsvorschläge entwickeln. Schwerpunkte sind u. a.:
Digitalisierung & Künstliche Intelligenz.
Wissens- und Technologietransfer sowie Innovation.
Betriebswirtschaft, Organisation und Strategie.
Existenzgründung und Unternehmensnachfolge.
Wie hoch ist die Förderung?
Kleine Unternehmen bis zu 20% bei einer Mindestinvestition von 250.000 Euro. Mittlere Unternehmen bis zu 10% bei einer Mindestinvestition von 500.000 Euro. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 5 Mio. Euro.
Saarland
Digitalinvest KMU
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handels und des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.
Was wird gefördert?
Das Programm unterscheidet zwei Stufen der Digitalisierung:
Basis-Förderung: Optimierung interner Prozesse (z. B. CRM/ERP, Warenwirtschaft, Webshops mit Direktverkauf, IT-Sicherheit nach DIN SPEC 27076, Mitarbeiterschulungen).
Plus-Förderung: Projekte mit hohem Innovationsgehalt zur Transformation des Geschäftsmodells (z. B. KI-Anwendungen, Predictive Maintenance, VR/AR-Technologien, Digitale Zwillinge)
Wie hoch ist die Förderung?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung:
Förderquote: Bis zu 50 % für kleine Unternehmen, bis zu 30 % für mittlere Unternehmen.
Maximaler Zuschuss:
Basis-Förderung: bis zu 12.500 €.
Plus-Förderung: bis zu 20.000 €.
Sachsen
Digitalisierungszuschuss EFRE
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleinstunternehmen und KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, sowie Angehörige der freien Berufe.
Was wird gefördert?
Planung, Konzeptionierung, Realisierung, Anschaffungen der Hardware, Schulungen und Einführung.
Wie hoch ist die Förderung?
Heranführungsprojekte: Bis zu 10.000 Euro bei 60% Fördersatz
Transformationsprojekte: Kleinst-/Kleine Unternehmen bis zu 60.000 Euro bei 50% Fördersatz, mittlere Unternehmen bis zu 100.000 Euro bei 35% Fördersatz (Bonus ist möglich, wenn das Unternehmen tarifgleiche Vergütung zahlt)
Sachsen-Anhalt
Digital Innovation
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden investive Projekte zur Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen sowie Marketing- und Vertriebsstrategien. Auch Maßnahmen zur IT-Sicherheit sind inbegriffen.
Wie hoch ist die Förderung?
Zuschuss von 50% bis maximal 70.000 Euro Förderung.
Wichtiger Status & Verfahren (Stand April 2026):
Aktueller Status: PAUSIERT. Die 6. Wettbewerbsrunde endete am 23. März 2026. Derzeit können keine neuen Anträge eingereicht werden.
Verfahren: Das Programm läuft in Wettbewerbsrunden. Man reicht zuerst eine Projektskizze ein; nur die besten Projekte werden zur formalen Antragstellung ausgewählt.
Schleswig-Holstein
Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in SH. Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Arbeitsplätze und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Was wird gefördert?
Das Programm ist zweistufig aufgebaut:
Modul 1 (Beratung): Analyse durch lizenzierte Berater (z. B. IT-Sicherheit, Prozesse, Geschäftsmodelle).
Modul 2 (Umsetzung): Kauf von Hard-/Software (Server, ERP, CRM, Cloud) und Schulungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Beratung: maximal 40% von 20.000 Euro Förderung.
Umsetzung: maximal 40% von 200.000 Euro Förderung.
Thüringen
InnoInvest
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen und der Veranstaltungswirtschaft sowie FreiberuflerInnen.
Was wird gefördert?
Innovative Investitionen (Sachanlagen & Software), die Prozesse, Produkte oder Geschäftsmodelle substanziell verbessern.
Wie hoch ist die Förderung?
Ab 5.000 € Invest: 2.500 € Zuschuss.
Ab 20.000 € Invest: 10.000 € Zuschuss.
Ab 100.000 € Invest: 40.000 € Zuschuss.
Maximaler Zuschuss: 200.000 € (bei 1 Mio. € Invest)
Bundesweit
Plattform Privatheit
Wer ist Antragsberechtigt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Kommunen, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?
Forschung an verantwortungsbewusstem Umgang mit digitalen Technologien (Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung unterstützen, Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten)
Wie hoch ist die Förderung?
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 40% als Zuschuss.
Entwicklung digitaler Technologien
Wer ist Antragsberechtigt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen und Verbände sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Was wird gefördert?
Verbundvorhaben, die vorwettbewerblich ausgerichtet sind, ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und neue, verwertbare digitale Anwendungen ermöglichen. (KI-Entwicklung, digitale Produktion, Daten-Technologien, Quanten-computing, Digitalisierung der Wirtschaft, Digitale Nachhaltigkeit)
Wie hoch ist die Förderung?
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% als Zuschuss.
Mittelstand-Digital
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine und Mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe und Start-ups.
Was wird gefördert?
Als Ersatz für die abgelaufene "go-digital"-Förderung, bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im ganzen Bundesgebiet kompetente und kostenfreie Anlaufstellen zur Information, Sensibilisierung und Qualifikationen im Bereich Digitalisierung an.
INQA-Coaching
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine und Mittelständische Unternehmen.
Was wird gefördert?
Beratungsleistungen zu fehlenden Fachkräften, veralteten Prozessen oder verzögerten Digitalisierung. Ein zertifizierter INQA-Coach begleitet Sie und Ihre Beschäftigten dabei.
Wie hoch ist die Förderung?
Maximal 12 Coaching-Tage in einem Zeitraum von maximal 7 Monaten werden zu 80% gefördert. Maximal 11.580 Euro Förderung.
Förderung von Unternehmensberatung für KMU
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine und Mittelständische Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe.
Was wird gefördert?
Beratungen von zertifizierten BAFA-BeraterInnen in den Bereichen Prozesse Digitalisieren, Marketing modernisieren, Strategieentwicklung und weitere.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Standort 50-80% der Beratungskosten von maximal 1.750-2.800 Euro.
Weitere Möglichkeiten
Ihr Vorhaben ist besonders Innovativ? Dann lohnt sich ein Blick auf Förderungen im Bereich Forschung&Entwicklung.
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aidletics GmbH
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verantwortlicher Redakteur: Alexander Gerdes
USt - IdNr.: DE359111948
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